26/04
Kommunal- wahlen 2017
Am 8. Oktober 2017 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Seit 2005 sind ausländische Staatsbürger zu den Kommunalwahlen zugelassen, sofern sie am Tag der Kommunalwahlen mindestens 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt ihrer Einschreibung in die Wählerlisten seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum ihren Wohnsitz haben. Sie können sich noch bis zum 13. Juli 2017 bei Ihrer Gemeinde in die Wählerlisten einschreiben.
Weitere Informationen über den Einschreibungsprozess sowie über die Aufgaben der Gemeinden finden Sie in 5 Sprachen auf der Webseite der Kampagne:
sowie auf deren Facebook–Seite








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